Der Bundesrat hat in der Sitzung am 14. März 2014 im ersten Durchgang keine Stellungnahme zum Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen.
Der Bundestag muss über den Gesetzentwurf daher ohne vorheriges Votum der Länderkammer beraten.
Mit dem Entwurf will die Bundesregierung aus ihrer Sicht notwendige Veränderungen im Rentenrecht vornehmen. So möchte sie zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte ausweiten. Diese könnten damit ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine abschlagfreie Altersrente erhalten, wenn sie 45 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben. Zu berücksichtigen wären auch Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr. Zudem soll die Erziehungsleistung von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente stärker als bisher anerkannt werden. Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit sollen eine bessere Absicherung erhalten.
Beitragssatz in der Rentenversicherung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. März 2014 das Gesetz gebilligt, das den Beitragssatz in der Rentenversicherung festschreibt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Das Gesetz stellt Kontinuität, Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sicher. Es setzt den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2014 auf 18,9 Prozent fest. Aufgrund der aktuellen finanziellen Entwicklung der Rentenkasse hätte der Satz nach bisherigem Recht ansonsten auf 18,3 Prozent sinken müssen. Durch das Einfrieren der Beitragssätze ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 Mehreinnahmen in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro.

