Verbraucherzentrale Sachsen rät zum Wechsel des Anbieters oder zum Widerspruch
Seit 1. April haben Verbraucher wieder mit spürbaren Strompreiserhöhungen zu kämpfen. Nachdem bundesweit bereits Anfang März einige Grundversorger ihre Preise heraufsetzten, zogen jetzt weitere Energieversorger nach.
„Bei knapp vierzig Grundversorgern machen die Erhöhungen für einen Musterhaushalt im Durchschnitt knapp vier Prozent aus“, sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Bei einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden wären dies knapp 40 € pro Jahr.“
In Sachsen hat letztlich nur ein Grundversorger, die Stadtwerke Werdau GmbH, den Grundversorgungstarif erhöht. Eine von der Verbraucherzentrale Sachsen vorgenommene Überprüfung der sächsischen Grundversorgungstarife zeigt, dass zumindest in den nächsten zwei Monaten keine Preiserhöhungen drohen.
Verbraucher, die einen Sondervertrag abgeschlossen haben, müssen allerdings damit rechnen, dass ihnen am Ende der Laufzeit des Vertrages ein neuer mit höheren Preisen angeboten wird. Wer die Mitteilung über eine Preisanpassung nach Ende der Vertragslaufzeit erhält, sollte sich nach alternativen Anbietern umsehen. Bei Strompreiserhöhungen im laufenden Vertrag können Verbraucher unter Verweis auf die fehlende Billigkeit widersprechen und den alten Strompreis weiterzahlen. Unabhängig davon steht Verbrauchern bei Preiserhöhungen ein Recht auf sofortige Kündigung ihres Vertrages zu.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft bei der Suche nach einem günstigeren Anbieter und auch beim Widerspruch.
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