16. April 2014

Versteckspiel mit Preiserhöhung

Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Energieversorger aus Neuss ab

 

In der Gestalt einer unbedeutenden Werbe-E-Mail versendete der Energieversorger Extraenergie GmbH aus Neuss eine Ankündigung an seine Kunden, die Preise für Strom zu erhöhen.

Unter dem Betreff: „Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen“ wurde den Empfängern dieser E-Mail auf mehreren Seiten die Energiewende und die damit in Zusammenhang stehenden wirtschaftlichen Folgen dargestellt. Erst nach eineinhalb Seiten wird auf die bevorstehende Preiserhöhung in knappen zwei Sätzen hingewiesen. Wahrscheinlich werden die wenigsten Empfänger diese Nachricht bis zum Ende lesen und bemerken, dass sich hinter dieser Nachricht eine nicht ganz unbedeutende Preiserhöhung verbirgt.

 

„Die Kunden in Form getarnter Info- oder Werbepost über Preisänderungen zu informieren, hat Kalkül“, mutmaßt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Damit soll wohl erreicht werden, dass sie diese nicht bemerken und die Preiserhöhung überlesen. 

 

Die Art und Weise, wesentliche vertragliche Änderungen einfach so unterzuschieben, ist nach Auffassung von Wiesemann nicht nur unlauter, sondern auch gesetzeswidrig. Nach § 41 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz muss der Stromlieferant seine Kunden bei Vertragsänderungen „... auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte ... unterrichten“. Damit soll gewährleistet werden, dass diese zuverlässig von einer Preiserhöhung erfahren, um beispielsweise ein bestehendes Sonderkündigungsrecht ausüben und somit auf die Preiserhöhung reagieren zu können.

 

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat daher den Energieversorger Extraenergie GmbH in ihrer Abmahnung vom 15.04.2014 dazu aufgefordert, solche intransparenten Ankündigungen über Preiserhöhungen zu unterlassen.

Eine individuelle, deutliche und transparente Mitteilung an die Kunden ist nach Einschätzung von Wiesemann eine unabdingbare Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Preiserhöhung.

 

Abdruck mit freundlicher Genehmigung:

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