MDR FERNSEHEN Fakt ist…! am 28.04.2014 ¦
VON HANS PETER KLOTZSCHE
(…) aber ihr kriegt nicht alles, was ihr wollt,"
so polterte Gabriel (SPD) im März diesen Jahres.
Soll heißen: Ihr kriegt das Rentenpaket: die Rente ab 63, die Mütterrente, die gerechtere Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung des Reha-Budgets.
Heißt aber auch: Die vollständige Angleichung der Rentenwerte und die abschließende Reglung der Überführungslücken aus dem Rentenüberleitungsgesetz bleiben außen vor.
Der MDR hatte am 28.April eingeladen, um das Thema "Rechnen, Hoffen, Bangen - Rente mit 63" näher zu beleuchten.
Über diese und andere Fragen diskutierten Moderatorin Anja Heyde mit den folgenden Gästen: Rita Kiriasis-Kluxen, Seniorenverband BRH Sachsen, Carola Schaar, IHK Halle/Dessau, Udo Gebhardt, DGB Sachsen-Anhalt und David Zülow, Die Jungen Unternehmer.
Welche Bedeutung hat das Rentenkonzept für die mitteldeutschen Länder mit den speziellen Erwerbsbiografien hierzulande? Gerade im Osten Deutschlands haben Mütter nach der Geburt der Kinder meist schnell wieder gearbeitet. Können sie auch von der Mütterrente profitieren? Was ist mit den vielen Langzeitarbeitslosen, die gerne mit 63 in Rente gehen würden? Die Wirtschaft schlägt Alarm angesichts sinkender Lehrlingszahlen werden ältere Fachkräfte weiter gebraucht.
Frau Rita Kiriasis-Kluxen, Landesvorsitzende des BRH Seniorenverband Sachsen warnte: "Die Rente darf kein Generationenkonflikt werden."
Mit dem Rentenüberleitungsgesetz sind noch viele ungeklärte Fälle offen geblieben: Beispielsweise mittleres medizinisches Personal oder die Kumpel in der Braunkohleveredlung. Für die Rente mit 63 müssen neue Arbeitszeitmodelle gefunden werden. Die Mütterrente wird vor allem den Geschiedenen zum Vorteil gereichen, weil es in der ehemaligen DDR keinen Versorgungsausgleich gab.
Frau Carola Schaar, Präsidentin der IHK Halle/Dessau forderte: "Wir müssen länger und nicht kürzer arbeiten, weil immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen sollen. Die Rente mit 63 ist nicht nur gegen jede praktische Vernunft, sie ist schlichtweg verantwortungslos!
Das Geld sollte besser in die Jugend investiert werden. Wir müssen bei dem Rentenpaket auch an die nächste Generation und an die höhere Lebenserwartung denken.
Udo Gebhardt, DGB-Chef Sachsen-Anhalt
sprach sich dafür aus: "Wer flexibel jahrzehntelang gearbeitet hat, hat sich einen flexiblen Übergang in die Rente mit angemessenem Niveau verdient."
Der DGB rechnet damit, dass 25 Prozent der jährlichen Rentenneuzugänge von der Rente mit 63 Gebrauch machen werden. Ungerecht ist die Mütterrente, weil nach dem Gesetzentwurf für die vor 1992 geboren Kinder zwei Entgeltpunkte und danach drei angerechnet werden sollen.
Der DGB schlägt in seinem Rentenkonzept vor, um die Finanzierung zu sichern, den Beitragssatz jährlich um 0,2 Prozent anzuheben.
David Zülow, Verband Junger Unternehmer sagte: "Die Rente mit 63 ist ein Strohfeuer, das einen Haufen Kohle verbrennt und nur wenige Menschen erwärmt."
Die Kohle wird jetzt verbrannt und dann kommt die Rente mit 67 wieder zurück.
Fakt ist…!
Mütterrente
Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, sollen Kindererziehungszeiten besser honoriert bekommen: Sie erhalten im Westen brutto 28,14 Euro monatlich mehr pro Kind, im Osten 25,74 Euro und damit doppelt so viel wie bisher. Auch Väter bekommen die Mütterrente: Bei rund 150.000 Männern wurden 2012 bei der Rente auch Leistungen für die Kindererziehung berücksichtigt. Die Mütterrente soll zum 1. Juli eingeführt werden und automatisch ausgezahlt werden, muss also nicht beantragt werden.
Abschlagfreie Rente mit 63
Die Rentenreform wird teuer.
Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll schon mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Begünstigt sind Angehörige der Geburtsjahrgänge bis 1952. Für danach Geborene mit langen Beitragszeiten erhöht sich das abschlagfreie Renten-Zugangsalter stufenweise auf 65 Jahre. Ab dem Geburtsjahrgang 1963 gilt dann nur noch diese Marke. Phasen kurzzeitiger Arbeitslosigkeit werden mit angerechnet, ebenso Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Familienangehörigen oder Zeiten mit Bezug von Insolvenzgeld. Für Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosenhilfe oder Hartz IV bekommen haben, gilt das nicht.
Kritik und offene Fragen
Von den Verbesserungen sind viele ausgeschlossen. Die abschlagfreie Rente ab 63 Jahren begünstigt vor allem männliche Facharbeiter - aber nur jene, die vor 1963 geboren sind. Sie werden von der stufenweisen Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ausgenommen. Für den Zeitraum von Juli 1978 bis Januar 2001 gebe es keine Möglichkeit, zwischen Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenhilfe zu unterscheiden. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es diese Daten nicht. Offen ist auch, in welchem Umfang Arbeitslosigkeit anerkannt wird und ob die Differenzierung zwischen vorübergehender Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit verfassungsrechtlich zu halten ist
Fazit:
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende Mai 2014 abgeschlossen sein. Und wie sagte Peter Struck (SPD) "Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist"

