Verbraucherzentrale Sachsen berät an Sonderhotline zur Vorgehensweise
Nach den verbraucherfreundlichen Urteilen des Bundesgerichtshofes
Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungskosten bei Verbraucherdarlehen gibt es erste Verbraucheranfragen zur weiteren Vorgehensweise. Welche Kredite sind betroffen? Zahlen Banken und Sparkassen die unberechtigt kassierten Entgelte jetzt ohne Aufforderung an die Betroffenen zurück? Bieten die Verbraucherzentralen einen neuen Musterbrief an? Gibt es auf das erstattete Geld auch Zinsen? Wenn es schon einen Schlichterspruch gibt, ist dann jetzt erneut der Ombudsmann zuständig? Wodurch wird die Verjährung gehemmt? Wann sind Ansprüche verjährt?
Da die Zeit gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher läuft, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen schnelle Hilfe an. Zusätzlich zur persönlichen Beratung vor Ort werden diese und weitere Fragen am Montag, dem 19. Mai 2014 in der Zeit von 9 bis 18 Uhr an einer Sonderhotline beantwortet. Diese ist unter der Telefonnummer 0180- 2-55 66 11 (0,06 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 0,42 Euro/Minute) zu erreichen.
Quelle:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
eingetragen beim AG Leipzig unter VR 56
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