Gesundheitsreformgesetz im Bundestag vorgelegt
von DR. HANS PETER KLOTZSCHE – BRH Sachsen
Was hat Bismarck mit der Gesundheitsreform zu tun?
Die Ziele des Sozialistengesetzes fasste Bismarck in die Worte: „Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sicher Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist.“
Und der Entwurfs des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung - im Bundestag in erster Lesung am 9. Mai 2014 beraten – stellt die Perspektiven des solidarischen Gesundheitswesens im Allgemeinen und die Beitragsentwicklung im Besonderen infrage.
So soll der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinken, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben wird. Sämtliche Kostensteigerungen müssen sinnigerweise dann von den Kassenmitgliedern, also den Beschäftigten sowie von den Rentnern getragen werden.
Es scheint so, dass die gleichgestellte Finanzierung damit gewahrt wird. Doch durch den kassenindividuellen und einkommensabhängigen Zusatzbeitrag entsteht eine nicht zu akzeptierende Ungerechtigkeit. Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent ab dem 1. Januar 2015 gestrichen werden soll – für Rentnerinnen und Rentner allerdings erst ab 1. März 2015.
Wir Senioren und Seniorinnen wenden uns gegen eine solche Entsolidarisierung im Gesundheitsbereich und fordern einen Verzicht auf die Einführung einkommensabhängiger Zusatzbeiträge. Die Begründung liegt in den Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das neue Gesundheitsreformgesetz sorgte für heftigen Streit im Bundestag zwischen Regierung und Opposition. Während die Regierung davon ausgeht, dass viele Beitragszahler ab 2015 entlastet werden, rechnet die Opposition mit steigenden Belastungen für die Versicherten. In scharfer Form rügten Gesundheitsexperten der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen insbesondere den Verzicht auf die paritätische Finanzierungzwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der GKV-Mitglieder nicht zu Wettbewerbsverzerrungen bei den Kassen führt, ist ein Einkommensausgleich vorgesehen. Kassen mit weniger gut verdienenden Mitgliedern bekommen also einen Aufschlag über den Gesundheitsfonds. Zudem wird der sogenannte Risikostrukturausgleich weiterentwickelt. Er soll zielgenauer Kostenrisiken für die Kassen durch bestimmte Krankheiten ihrer Versicherten erfassen und ausgleichen.
Der Gesetzentwurf sieht auch die Gründung eines unabhängigen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen vor. Das Institut soll beispielsweise die Aufgabe haben, Krankenhausleistungen miteinander zu vergleichen und die Ergebnisse zu veröffentlichen, damit Patienten dies bei der Wahl einer Klinik berücksichtigen können.
Es bleibt bei dem Nebeneinander von Gesetzlicher und Privater Krankenvollversicherung. Auch an der beitragsfreien Familienmitversicherung in der GKV soll sich nichts ändern.
Der Gesetzentwurf wurde im parlamentarischen Verfahren an die Ausschüsse überwiesen.

