von: HANS-PETER KLOTZSCHE; BRH-SACHSEN e.V.
Auf den ersten Blick sieht es nach fairen und sozialen Ausgleich aus – das Rentenpaket. In Wahrheit verstecken sich darin, strukturelle Ungerechtigkeiten und systematische Benachteiligungen. „Dass wir starke Ungleichheiten haben, entspricht nicht unserer Selbstwahrnehmung“, sagt das DIW. Eine Erklärung dafür, dass es derzeit ruhig bleibt.
In der öffentlichen Debatte wird derzeit das Thema Ost-Renten fast ausschließlich auf die Angleichung des Rentenwerts reduziert. Die Überführungslücken und Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Altersansprüche der DDR in das bundesdeutsche Recht sind hingegen kaum ein Thema.
Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag sieht hier Handlungsbedarf. Ihr ist es daher ein wichtiges Anliegen, auch in dieser Legislaturperiode wieder parlamentarische Initiativen zu übernehmen.
Nicht nur diejenigen Ostdeutschen, die Anfang der 1990er Jahre bereits im Ruhestand waren oder gingen, sehen ihre Lebensleistung nicht anerkannt. Auch bei vielen Menschen, die heutzutage mit Anwartschaften aus rund 20 Jahren ungerecht bewerteten DDR-Zeiten und danach gebrochener Erwerbsbiografie mit vielen Ausfallzeiten in den Ruhestand gehen, zeichnet sich eine spezifische Altersarmut in Ostdeutschland ab.
Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Vereinen und Interessengruppen waren deshalb zu einem Fachgespräch in die Fraktion DIE Linke eingeladen. Den Seniorenverband BRH Sachsen hat die Landesvorsitzende Frau Kiriasis-Kluxen und H. Peter Klotzsche vertreten. Gesprächspartner der Fraktion DIE LINKE waren die Abgeordneten Roland Claus, Koordinator der Ost-West Vereinigungspolitik und Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion.
Die Altersarmut Ost durch eine Korrektur der Rentenüberleitung zu beheben bestimmte im Wesentlichen den Inhalt des Fachgespräches. Einerseits geht es immer noch um das Schließen von Überführungslücken, weil sie sich in bundesdeutschen rentenrechtlichen Reglungen nicht abbilden lassen. Anderseits aber auch um die Beseitigung des Versorgungsunrechts, da dieses nicht entsprechen anerkannt werden.
Mit einem Antrag an den Deutschen Bundestag will die Fraktion DIE LINKE in diesem Jahr, wie auch schon in der letzten Legislaturperiode auf die Ungerechtigkeiten Betroffener aufmerksam machen Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, für das Renten-Überleitungs-gesetz einschließlich des Anwartschafts-Überführungsgesetzes, nach Beratung mit den Landesregierungen der ostdeutschen Bundesländer, geeignete Reglungen vorzulegen.

