Pressemitteilung / Leipzig, den 25. Juni 2014
Der Versand der schriftlichen Bescheinigung über die Rentensteigerung zum 1. Juli – 2,53 Prozent im Osten und 1,67 Prozent im Westen hat seit kurzem begonnen und wird noch bis Ende Juli dauern. Wichtig: In diesen Rentenanpassungsmitteilungen ist die Mütterrente noch nicht enthalten.
Die sogenannte Mütterrente wird für die Mütter, in Einzelfällen auch für Väter, deren Rente vor Juli 2014 begonnen hat, erst im dritten Quartal berechnet und zwar rückwirkend ab 1. Juli dieses Jahres. Über die Berechnung wird ein gesonderter Bescheid erteilt, der im Herbst dieses Jahres verschickt werden soll. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden.
Mütter bzw. Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten nach der Berechnung eine Nachzahlung für die Monate ab Juli. Die Gutschrift geht also niemandem verloren.
Der in den momentan verschickten Rentenanpassungsmitteilungen enthaltene neue Zahlbetrag, den der Berechtigte ab 1. Juli 2014 überwiesen bekommt, berücksichtigt die Mütterrente noch nicht. Allerdings wird der anteilige Betrag für die in der Rente bereits nach bisherigem Recht angerechneten Kindererziehungszeiten – wie in den vergangenen Jahren auch gesondert ausgewiesen. Mit der Mütterrente hat diese Information nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula Wächter
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Bereich Unternehmenskommunikation
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