PRESSEMITTEILUNG DRV-BUND
Berlin, 1. Juli 2014
Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
ist heute in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine bessere Anerkennung von
Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, die abschlagsfreie
Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte sowie eine bessere Absicherung
bei Erwerbsminderung vor. Zugleich steigen ab Juli durch die Rentenanpassung
2014 die rund 25 Millionen von der Deutschen Rentenversicherung gezahlten
Renten.
Mütterrente
Durch die Mütterrente wird für diejenigen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,
ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Für sie wurde
bisher ein Jahr Kindererziehungszeit anerkannt. Die Rente erhöht sich dadurch ab
1. Juli 2014 monatlich pro Kind um 28,61 Euro im Westen und um 26,39 im Osten.
Wer ab dem 1. Juli neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten
Rentenzahlung an. Bei den rund 9,5 Millionen Müttern oder Vätern, deren Rente
bereits vor Juli 2014 begonnen hat, kann die Reform in der zweiten Jahreshälfte
umgesetzt werden. Der Zuschlag wird dann rückwirkend ausgezahlt. Ein Antrag ist
hier nicht erforderlich.
Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte
Wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war,
kann nun schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Künftig steigt diese
Altersgrenze schrittweise an und liegt für 1964 oder später Geborene wieder bei 65
Jahren. Die Deutsche Rentenversicherung wird die ersten abschlagsfreien Renten
ab Juli 2014 auszahlen. Die abschlagsfreie Rente ab 63 muss wie jede Rente
beantragt werden.
Bessere Absicherung bei Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrenten, die erstmals ab 1. Juli 2014 beginnen, werden so
berechnet, als hätten die Betroffenen bis zum Alter von 62 Jahren mit ihrem
durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Bisher endete diese sogenannte
Zurechnungszeit im Alter von 60 Jahren.
Rentenanpassung 2014
Die Rentensteigerung zum 1. Juli 2014 beträgt 2,53 Prozent im Osten und 1,67
Prozent im Westen. Bei den in den Mitteilungen über die Rentenanpassung
genannten Rentenbeträgen ab 1. Juli 2014 ist die neue Mütterrente noch nicht
enthalten. Hierauf wird in der Rentenanpassungsmitteilung hingewiesen.
Die wichtigsten Fragen zu dem Rentenpaket haben wir in der neuen Broschüre
„Das Rentenpaket: Fragen und Antworten“ beantwortet. Die Broschüre gibt es unter
www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Man kann sie auch beim
kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800 oder per E-Mail unter drv@drv.de
bestellen.
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