01. Juli 2014

Rentenpaket und Rentenanpassung gelten ab heute 01.07.2014

PRESSEMITTEILUNG DRV-BUND

 

Berlin, 1. Juli 2014

Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

ist heute in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine bessere Anerkennung von

Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, die abschlagsfreie

Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte sowie eine bessere Absicherung

bei Erwerbsminderung vor. Zugleich steigen ab Juli durch die Rentenanpassung

2014 die rund 25 Millionen von der Deutschen Rentenversicherung gezahlten

Renten.

 

Mütterrente

Durch die Mütterrente wird für diejenigen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,

ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Für sie wurde

bisher ein Jahr Kindererziehungszeit anerkannt. Die Rente erhöht sich dadurch ab

1. Juli 2014 monatlich pro Kind um 28,61 Euro im Westen und um 26,39 im Osten.

Wer ab dem 1. Juli neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten

Rentenzahlung an. Bei den rund 9,5 Millionen Müttern oder Vätern, deren Rente

bereits vor Juli 2014 begonnen hat, kann die Reform in der zweiten Jahreshälfte

umgesetzt werden. Der Zuschlag wird dann rückwirkend ausgezahlt. Ein Antrag ist

hier nicht erforderlich.

 

Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte

Wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war,

kann nun schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Künftig steigt diese

Altersgrenze schrittweise an und liegt für 1964 oder später Geborene wieder bei 65

Jahren. Die Deutsche Rentenversicherung wird die ersten abschlagsfreien Renten

ab Juli 2014 auszahlen. Die abschlagsfreie Rente ab 63 muss wie jede Rente

beantragt werden.

 

Bessere Absicherung bei Erwerbsminderung

Erwerbsminderungsrenten, die erstmals ab 1. Juli 2014 beginnen, werden so

berechnet, als hätten die Betroffenen bis zum Alter von 62 Jahren mit ihrem

durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Bisher endete diese sogenannte

Zurechnungszeit im Alter von 60 Jahren.

 

Rentenanpassung 2014

Die Rentensteigerung zum 1. Juli 2014 beträgt 2,53 Prozent im Osten und 1,67

Prozent im Westen. Bei den in den Mitteilungen über die Rentenanpassung

genannten Rentenbeträgen ab 1. Juli 2014 ist die neue Mütterrente noch nicht

enthalten. Hierauf wird in der Rentenanpassungsmitteilung hingewiesen.

Die wichtigsten Fragen zu dem Rentenpaket haben wir in der neuen Broschüre

Das Rentenpaket: Fragen und Antworten“ beantwortet. Die Broschüre gibt es unter

www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Man kann sie auch beim

kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800 oder per E-Mail unter drv@drv.de

bestellen.

 

Deutsche Rentenversicherung Bund

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation http://twitter.com/DRV_Bund

Ruhrstraße 2, 10709 Berlin

Postanschrift: 10704 Berlin

Telefon 030 865-0, Telefax 030 865-27240

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

 

 

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