Medieninformation
der Landeswahlleiterin – Wahl zum 6. Sächsischen Landtag
22/2014
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Am Wahlsonntag, dem 31. August 2014, können die Wählerinnen und
Wähler ihre Stimme im Wahlraum persönlich abgeben. Besonders im
Zusammenhang mit der Urlaubs- und Schulferienzeit macht die
Landeswahlleiterin, Frau Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher, jedoch darauf
aufmerksam, dass auch die Möglichkeit der Briefwahl besteht.
Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner
Gemeinde schriftlich oder mündlich (persönlich) einen Antrag auf Erteilung
eines Wahlscheines stellen. Der Antrag kann aber auch per Telefax oder
E-Mail, nicht jedoch telefonisch, gestellt werden. Zahlreiche Gemeinden
bieten auch einen Online-Antrag an. Die Zusendung der Wahl-
benachrichtigung, die bis spätestens am 10. August 2014 erfolgt, muss nicht
abgewartet werden. Eine frühzeitige Antragstellung ist also möglich.
Im Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift des
Wahlberechtigten sowie das Geburtsdatum anzugeben. Die Ausgabe der
Briefwahlunterlagen kann erst nach dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Sie
kann von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren.
Wer seinen Antrag im Wahlamt der Gemeinde persönlich abgibt, erhält die
Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme
abgeben. Ab wann die Briefwahlstellen eingerichtet sind, kann in den
Gemeinden erfragt werden.
Die Landeswahlleiterin appelliert: „Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!“
Auskunft erteilt: Berenice König, Tel.: 03578 33-1300
Statistisches Landesamt
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