01. April 2015

Ab 1.April 2015 neue Regelungen zur Herkunftskennzeichnung

Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch – dort kommt es her

 

 

Für Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel – egal ob frisch, gekühlt oder gefroren – wird ab dem 01.04.2015 eine Herkunfts- bzw. Ursprungsangabe verpflichtend sein. Dabei sind Angaben zum Aufzuchtsland und dem Land der Schlachtung verpflichtend.

 

Die Kennzeichnung erfolgt mit den Worten „Aufgezogen in: (Name des Mitgliedstaates bzw. Drittlandes)“, wenn das Tier beispielsweise dort eine bestimmte Aufzuchtsdauer verbracht hat.

 

Aus Sicht von Anne-Katrin Wiesemann, Referentin für Lebensmittelrecht bei der Verbraucherzentrale Sachsen ist die vorgeschriebene Erweiterung der Herkunftskennzeichnung auf frisches, gekühltes oder gefrorenes Geflügel-, Schweine-, Ziegen- und Schafsfleisch grundsätzlich zu begrüßen.

Allerdings ist die Ausgestaltung nach ihrer Auffassung wenig verbraucherfreundlich: Transparenter und verständlicher wäre eine 3-stufige Kennzeichnung, also die Einteilung in den Geburts-, Aufzuchts- und Schlachtungsort, so wie es bei Rindfleisch der Fall ist. Denn 90 % der EU-Verbraucher wollen wissen, woher das von Ihnen gekaufte Fleisch stammt und für die meisten von ihnen bedeutet das, dass sie das Land der Geburt, der Aufzucht und der Schlachtung kennen möchten.

 

Nach wie vor gibt es noch keine verpflichtenden Herkunftsangaben für Fleisch als Zutat in verarbeiteten Lebensmitteln wie Lasagne oder Würstchen. „Der politische Wille, einen Gesetzgebungsprozess in Gang zu bringen, der dem Verbraucherwunsch nach mehr Transparenz entlang der Wertschöpfungskette auch für diese Produkte gerecht wird, ist nicht erkennbar“, so Wiesemann.

QUELLE:

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Katharinenstraße 17

04109 Leipzig

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Ihre


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(Landesvorsitzende)

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