20. Mai 2015

Gesund und keimfrei durch die Grillsaison

 

Verbraucherzentrale Sachsen: Tipps für gemeinsame Grillfeste

 

Am langen Wochenende läuft er so richtig heiß: der Grill. Sei es beim Grillfest im Sport- oder Gartenvereinen oder beim Sommerfest in der Kindertagesstätte. „Dennoch sollte man bei solchen größeren Festen auch einige grundsätzliche Regeln im Umgang mit den Lebensmitteln nicht außer Acht lassen – egal, ob man Fleisch, Würstchen oder vegetarische Leckereien bei solchen Festen anbietet“, erklärt Dr. Birgit Brendel, Ernährungsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

 

Wenn bei Grillfesten Vereinsmitglieder, Eltern oder andere ehrenamtliche Helfer den Imbiss zubereiten, sollten sie vorsorglich im Vorfeld von einer geschulten Fachkraft über mögliche Hygienegefahren und Vorsichtsmaßnahmen nachweisbar belehrt werden. Bei Grillgut handelt es sich in der Regel um hygienisch sensible Lebensmittel, nämlich frisches, oft bereits eingelegtes Fleisch, Spieße, Würstchen oder auch frisches Gemüse. Diese Lebensmittel müssen insbesondere in der warmen Jahreszeit gekühlt transportiert werden. Besonders wichtig ist dann die richtige Lagerung. Fleischerzeugnisse werden bei maximal 7 °C im Kühlschrank gelagert bis unmittelbar wieder Nachschub für den Grill gebraucht wird. „Dass die dazugehörigen Gerätschaften gereinigt und mit Thermometern versehen sind, sollte sich von selbst verstehen“, rät Brendel. In der Regel ist es sehr unpopulär, Temperaturkontrollen, Reinigung und Kontrollen zu dokumentieren. Im Schadensfall kann der Veranstalter damit jedoch belegen, dass die notwendigen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.

 

Das Grillgut muss immer gut durchgegart sein und mindestens bei 65 ° C heiß gehalten werden. Die Ausgabe erfolgt durch die Helfer des Festes. „Für die Helfer und Helferinnen sind gewaschene Hände - künstliche Fingernägel verschwinden dann am besten unter Einmalhandschuhen -, zurückgebundene Haare und saubere Kleidung oberstes Gebot. Außerdem sollten verzehrfertige Lebensmittel, also Grillwürste, Brötchen, Salat usw. nicht mit der bloßen Hand angefasst werden“, so Brendel weiter. Hier sind Einmalhandschuhe und/oder Besteck empfehlenswert. Zudem haben sich unbeteiligte Gäste und Haustiere weder in Küche und im Lagerraum noch hinter dem Grill aufzuhalten. Auch erkrankte Personen dürfen in dieser Situation nicht mit Lebensmitteln umgehen.

 

Alle Maßnahmen dienen der Vorsorge und damit dem Schutz der Gäste und aller am Fest beteiligten Personen, damit Zusammensein und Geselligkeit unbeschwert erlebt werden können.

 

Veröffentlichungen sind nur innerhalb von vier Wochen und mit Quellenangabe gestattet. Spätere Veröffentlichungen sind nur nach Rücksprache möglich. Bei Veröffentlichung der kostenpflichtigen Rufnummern der Verbraucherzentrale Sachsen muss immer auch das Entgelt angegeben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

i.A. Christel Gottschling

Sekretariat

 

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(Landesvorsitzende)

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