Der Bundesrat hat in der Sitzung am 12. Juni 2015 sich dafür ausgesprochen, dass mit der Vorbereitung zur Vereinheitlichung der Rentenwerte nicht erst 2016, sondern umgehend begonnen werden muss.
Die Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung für den 1. Juli 2015 wurde beschlossen. Danach folgte die Festsetzung des aktuellen Rentenwertes auf 29,21 Euro und für den Rentenwert (Ost) auf 27,05 Euro.
Es verbleibt damit noch immer ein erheblicher Abstand zwischen beiden Rentenwerten von 2,16 Euro und keiner gibt eine hinreichend Antwort wie und wann die Angleichung der Rentenwerte erfolgen soll - außer spätestens nach 30 Jahren Deutsche Einheit, also im Jahre 2019.
Der Bundesrat stellte in seiner Sitzung fest, dass die Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter in den alten und den neuen Bundesländern annähend identisch ist und der darauf basierende Angleichungsprozess der Rentenwerte anders verläuft als ursprünglich angenommen wurde. Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf, um diesen Angleichungsprozess abzuschließen. Ein einheitlicher Rentenwert ist nur durch das Eingreifen der Politik erreichbar.
Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass mit der Vorbereitung zur Vereinheitlichung der Rentenwerte umgehend begonnen werden muss und besteht auf der Umsetzung seines Beschlusses durch die Bundesregierung, zeitnah die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen einzusetzen.
Spätestens hier werden sich einige fragen, warum müssen die Länder mitwirken und ihre Zustimmung geben? Die Begründungen sind im Rentenüberleitungsgesetz zu finden. Mehraufwendungen der überführten Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen sind von den neuen Bundesländer mit zutragen. Für das Jahr ergeben sich Mehraufwendungen von rund 290 Millionen Euro. Davon sind rund 62 Millionen Euro jährlich an den Bund zu erstatten. Also ohne die Mitwirkung der neuen Bundesländer wird sich keine Lösung finden lassen.
Die im Bundesrat eingegangen Signale haben unter Verweis auf den Zeitplan im Koalitionsvertrag erkennen lassen, dass es nicht beabsichtigt ist, das Thema Rentenangleichung zeitnah anzugehen. Auch über die Einbindung der der Länder sei noch nicht entschieden worden.
Sind wir damit wirklich hilflos um noch etwas zu bewegen? Nein das sind wir nicht! Wir müssen die Kräfte in den Seniorenverbänden versuchen zu bündeln und unsere Forderungen an die Landesregierung in den neuen Ländern deutlich zu artikulieren. Auch nach 30 Jahren Deutsche Einheit geht noch was.
VON HANS PETER KLOTZSCHE
Quelle: Bundesrat Drucksache 206/1/15

