02. Juli 2015

Änderungen zum 1. Juli 2015

Mehr Rente

Zum 1. Juli 2015 steigen wieder die gesetzlichen Renten. In den neuen Bundesländern werden sie um 2,5 Prozent angehoben, in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent.

Mit der Anhebung steigt auch der Rentenwert, also der Betrag pro Entgeltpunkt. In den neuen Ländern liegt dieser Wert dann bei 27,05 Euro (alt: 26,39 Euro), in den alten Ländern bei 29,21 Euro (alt: 28,61 Euro). Die Rentenwerte in der Alterssicherung der Landwirte werden in gleiche Weise angepasst.

Auch die Versorgungsbezüge ändern sich. Die bundesweit rund 184.000 Berechtigten - insbesondere Kriegs- und Wehrdienstopfer, Gewaltopfer und Impfgeschädigte - erhalten 2,1 Prozent mehr.

 

Mehr Geld trotz Schulden

Schuldnern bleibt ab 1. Juli mehr Geld für die eigene Existenzsicherung. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag vom Arbeitseinkommen wird um 28,84 Euro auf 1073,88 Euro angehoben. Die Pfändungsfreigrenze erhöht sich, wenn gesetzlichen Unterhaltspflichten nachzukommen ist, um 404,16 Euro pro Monat für die erste Person und für bis zu vier weitere Personen um monatlich je 225,17 Euro.

 

Mehr Bußgeld für Schwarzfahrer

Schwarzfahren in Bus oder Bahn kostet ab 1. Juli 2015 mehr. Das "erhöhte Beförderungsentgelt" erhöht sich von 40 Euro auf 60 Euro. Damit soll vor allem die abschreckende Wirkung verstärkt werden. Die Änderung gilt allerdings noch nicht überall. In Berlin, Hamburg, München sowie im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und bei der Deutschen Bahn wird das höhere Bußgeld erst ab August erhoben.

 

Mehr Sicherheit beim Bankenbankrott

Am 3. Juli tritt das neue Einlagensicherungsgesetz in Kraft. Es sieht einen besseren Schutz von Ersparnissen im Falle einer Bankenpleite vor, der dann in allen 28 EU-Staaten gilt. Damit wird der hierzulande bereits garantierte Schutz von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank ausgeweitet. 

Sogenannte "schutzwürdige" Einlagen bis zu 500.000 Euro sind für sechs Monate lang geschützt. Als schutzwürdig gelten unter anderem Erlöse aus Immobilienverkäufen oder betriebliche Abfindungen.

 

Mehr Steuer beim Saunieren

Saunabesuche sind ab 1. Juli teurer. Der Grund für die Erhöhung liegt in der Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Danach müssen die Betreiber nicht mehr den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, sondern den vollen Steuersatz von 19 Prozent an das Finanzamt abführen. Bisher waren Saunaleistungen steuerlich ermäßigt, weil sie mit Heilbädern gleichgesetzt wurden. Durch die Abkehr von dieser Praxis und die Erhebung der vollen Mehrwertsteuer befürchtet der Deutsche Sauna-Bund einen erheblichen Rückgang der Besucher und in dessen Folge eine Zunahme gesundheitlicher Probleme.

 

Quelle: mdr Sachsen/ARD Tagesschau 02.06.2015

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