22. September 2015

Gib mir deine Daten und zahl nur die Hälfte

 

Kranken- oder Kfz-Versicherer vergeben Rabatte bei Preisgabe persönlicher Daten – Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Risiken sog Telematiktarife

 

Bereits zwei gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen inzwischen den Erwerb von Fitnesstrackern wie zum Beispiel die Apple Watch – vorausgesetzt, der Versicherte beachtet bestimmte Vorgaben der Kasse zu gesunder Lebensweise oder medizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Erste Kfz-Versicherer rabattieren ihre Tarife für vorbildliche Fahrer – vorausgesetzt, der Versicherte lässt die permanente oder zumindest überwiegende Überwachung seines Fahrverhaltens zu.

 

Zahlreiche Verbraucher werden über diese Entwicklung, die etwa in den USA oder anderen europäischen Ländern längst Einzug gehalten hat, erfreut sein. Nach dem Motto „Ich habe doch nichts zu verbergen“ laden sie die Versicherer unverhohlen ein, tiefe Einblicke in intime Sphären zu nehmen, wenn es ums Sparen geht.

 

„Viele von ihnen dürften sich allerdings der Risiken der Preisgabe solch persönlicher Daten nicht bewusst sein“, schätzt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Natürlich ist eine korrekte Fahrweise und damit einhergehend eine geringere Unfallhäufigkeit genauso im Interesse aller wie eine gesunde Lebensweise. „Doch was, wenn der Kfz-Versicherer Zusatzentgelte erhebt, wenn der Wagen einmal von einem ewig rasenden Familienmitglied gefahren wird oder wenn die Befragung des Fahrers zum Hergang eines Unfalls dem widerspricht, was die Elektronik im Wagen aufgezeichnet hat“, fragt Henschler. „Und was bedeutet es für die Gesellschaft, wenn Krankenversicherungen ihre Tarife für diejenigen hochschrauben, die chronisch oder unheilbar krank sind?“ Genau das nämlich ist die gefährliche Kehrseite der Datengier der Versicherer. Während die Fahrweise durch jeden selbst beeinflussbar ist, werden Verbraucher von schweren Krankheiten vielfach ohne jeden eigenen Einfluss ereilt. Auch wenn die Krankenkassen aktuell versichern, auf die auf der Apple Watch gespeicherten Daten nicht zuzugreifen, sind solche Szenarien keine Utopie mehr. Zumindest Apple selbst hat schon im Frühjahr bekanntgegeben, gemeinsam mit dem IT-Unternehmen IBM Gesundheitsdaten der Nutzer nicht nur selbst auszuwerten, sondern auch zu verkaufen. Dass Versicherungsunternehmen hier zu den Interessenten zählen werden, liegt nahe.

 

„Bei der Unterzeichnung eines neuen Versicherungsvertrags sollte jeder Verbraucher diese Risiken bedenken“, mahnt Henschler, fordert aber zugleich eine ausreichende Sicherung persönlicher Daten durch die Politiker, wenn in diesen Tagen die entscheidenden Verhandlungen über die EU-Datenschutzgrundverordnung laufen.

 

 

Veröffentlichungen sind nur innerhalb von vier Wochen und mit Quellenangabe gestattet. Spätere Veröffentlichungen sind nur nach Rücksprache möglich. Bei Veröffentlichung der kostenpflichtigen Rufnummern der Verbraucherzentrale Sachsen muss immer auch das Entgelt angegeben werden.

 

 

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