16. Dezember 2015

Was ändert sich für die Gesundheit 2016?

 

 

Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium


 

Versorgungsstärkungsgesetz 

(gilt seit Juli 2015)

Facharztterminen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

Weitere Informationen zum Versorgungsstärkungsgesetz finden Sie aufwww.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/gkv-versorgungsstaerkungsgesetz

 

 

Präventionsgesetz 

(gilt seit Juli 2015)
  • Über 500 Mio. Euro jährlich für Gesundheitsförderung – in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim

  • Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (sog. Check-up) erfassen neben der Krankheitsfrüherkennung auch individuelle Belastungen und Risikofaktoren und beinhalten bei Bedarf eine ärztliche Präventionsberatung sowie eine ärztliche Bescheinigung mit Empfehlung(en) für individuelle Maßnahmen zur Prävention (z.B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung)

  • Überprüfung des Impfstatus bei Vorsorge- bzw. Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Erwachsene

  • Verzahnung der Präventionsangebote der Krankenkassen mit den Angeboten der Jobcenter, um auch Erwerbslose zu erreichen

  • Erweiterung des Zeitraums der Hebammenhilfe für die Wochenbettbetreuung von acht auf zwölf Wochen

  • Vorsorgeuntersuchungen (U- und J-Untersuchungen) künftig bis zum 18. Lebensjahr möglich: der Gemeinsame Bundesausschuss kann über neue regelfinanzierte Untersuchungen auch im Grundschul- und Jugendalter entscheiden

  • Bei Erstaufnahme eines Kindes in die Kita muss eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden

  • Stärkere Unterstützung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bei Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Weitere Informationen zum Präventionsgesetz finden Sie auf www.immer-am-ball-bleiben.de

 

 

Krankenhausreform 

(gilt ab Januar 2016)

Weitere Informationen zur Krankenhausreform finden Sie aufwww.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/krankenhausstrukturgesetz

 

 

Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen 

(seit Oktober 2015)

Weitere Informationen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen finden Sie aufwww.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/bund-laender-vereinbarungen

 

E-Health-Gesetz 

(gilt ab Anfang 2016)

Weitere Informationen zum E-Health-Gesetz finden Sie auf www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/e-health-gesetz

 

Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport 


(gilt ab dem Tag nach der Verkündung; zurzeit im Verkündungsverfahren bei der Schriftleitung des Bundesgesetzblattes) 
  • Schaffung eines neuen Stammgesetzes, das die relevanten Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung bündelt

  • Deutliche Erweiterung der bisher geltenden Straftatbestände um neue Tatbegehungsweisen

  • Einführung eines strafbewehrten Verbots des Selbstdopings mit dem erstmals gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst werden, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen

  • Einführung eines Erwerbs- und Besitzverbotes von Dopingmitteln zum Zwecke des Selbstdopings von Leistungssportlerinnen und Leistungssportler ohne mengenmäßige Beschränkung

  • Vorschriften zum Informationsaustausch

  • Vorschriften zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung durch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA)

 

Was ändert sich in der Pflege?

 

 

Pflegestärkungsgesetz II 

(gilt ab Januar 2016, wirkt ab Januar 2017)
  • Pflegebedürftigkeitsbegriff: Ab 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument für eine gerechtere, individuellere Begutachtung der Pflegebedürftigen. Ebenso gelten ab 2017 die fünf neuen Pflegegrade statt der bisherigen Pflegestufe

  • Reha vor Pflege: Ein strukturiertes Verfahren für Rehabilitationsempfehlungen verbessert den Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen, die den Eintritt in die Pflegebedürftigkeit verhindern oder verzögern können

  • Jeder Versicherte erhält ab 2017 Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in voll- und teilstationären Einrichtungen

  • Stärkung pflegender Angehöriger durch die Verpflichtung der Pflegekassen, kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anzubieten

  • Verbesserungen der sozialen Sicherung für pflegende Angehörige, z. B. bis zu 25 % höhere Rentenbeiträge bei der Pflege eines Angehörigen treten zeitgleich mit den fünf neuen Pflegegraden am 1. Januar 2017 in Kraft

  • Ab 2016 bietet die Pflegekasse bereits innerhalb von zwei Wochen nicht nur bei Erstanträgen, sondern auch bei weiteren Anträgen auf Leistungen eine individuelle Pflegeberatung an

  • Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige zustimmt

  • Die Pflegeberatung sowie die Beratungsbesuche werden für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen u.a. durchklare Qualitätsvorgaben spürbar verbessert

  • Die Zusammenarbeit der Pflegeberater und -beraterinnen mit den weiteren Beratungsstellen vor Ort wird durchLandesrahmenverträge verbessert

  • Weniger Bürokratie, z. B. durch automatische Übersendung des Gutachtens zur Einstufung in einen Pflegegrad an den Betroffenen

  • Sicherung der Qualität in der Pflege durch Erarbeitung und Einführung neuer wissenschaftsbasierter Verfahrender Qualitätsprüfung und -darstellung in der stationären und ambulanten Pflege

  • Straffung der Entscheidungsstrukturen durch Bildung eines Qualitätsausschusses, der als effizientes Verhandlungs- und Entscheidungsgremium agiert

  • Erstellung eines Konzepts zur Qualitätssicherung in neuen Wohnformen, z. B. ambulant betreuten Wohngruppen

Weitere Informationen zu den Pflegestärkungsgesetzen finden Sie auf www.pflegestärkungsgesetz.de

 

 

Hospiz- und Palliativgesetz 

(gilt ab Januar 2016)

Weitere Informationen zum Hospiz- und Palliativgesetz finden Sie aufwww.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/hospiz-und-palliativversorgung/

 

Herzlich Willkommen!

Sehr geehrte Besucher,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,auf der Homepage des Seniorenverband BRH Sachsen.

Die elektronischen Medien sind heute ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Der Seniorenverband Sachsen will die Mittel der modernen Kommunikation in verstärktem Maße nutzen.Den Besuchern unserer Internetseite, die noch nicht Mitglied unseres Verbandes  sind, wollen wir Gelegenheit geben, sich über unsere Ziele, Initiativen, Tätigkeiten und Veranstaltungen zu informieren.Für unsere Kolleginnen und Kollegen soll es eine Möglichkeit sein, etwas über die Arbeit des Landesverbandes sowie die vielfältigen Tätigkeiten der einzelnen Kreisverbände zu erfahren.Hoffen wir, dass nach einem gelungenen Neustart unserer Internetseite der weitere Ausbau zügig erfolgt und auch die Kreisverbände ihre Arbeit besser präsentieren können.In diesem Sinne IhrSeniorenverband BRH
 
Ich lade Sie ein, uns auf diesen Seiten und im persönlichen Gespräch kennen zu lernen.

Ihre


Rita Kiriasis - Kluxen
(Landesvorsitzende)

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