28. Januar 2016
:(12:59 Uhr)
Die Beschränkung der Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder ist nach einem Urteil des Landessozialgerichts NRW verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber habe einen Spielraum, wie er den sozialen Ausgleich für die Kindererziehung ausgestalte, heißt es in einem am Mittwoch (27.01.2016) veröffentlichten Urteil des Gerichts.
Seit Juli 2014 werden bei der Rente für vor 1992 geborene Kinder zwei Jahre Erziehungszeit anerkannt, bis dahin war es nur ein Jahr. Dagegen werden für später geborene Kinder drei Erziehungsjahre bei der Rente eingerechnet. Gegen diese unterschiedliche Berücksichtigung hatte eine Mutter von vier Kindern geklagt, deren jüngstes Kind 1978 geboren worden war. (dpa)