Rat an Mieter für mehr Transparenz
Seit Beginn des Jahres erhalten Mieter wieder ihre Heizkostenabrechnung vom Vorjahr. Mitunter gibt es dabei eine böse Überraschung, wenn Nachzahlungen zu leisten sind, die sich nicht ohne Weiteres aus der Abrechnung erklären lassen.
Die wichtigste Einflussgröße auf die Heizkosten ist der eigene Heiz- und Warmwasserverbrauch. Eine Energieberatung mit Diskussion über das eigene Verhalten wirkt sich hier fast immer kostensparend aus. Darüber hinaus kann sich auch ein tieferer Blick in die Abrechnung durch den Energieexperten oder einen Rechtsberater der Verbraucherzentrale lohnen. „Heizkostenabrechnungen sind leider selten so transparent, dass sie für den Mieter verständlich und plausibel sind“, weiß Carla Groß von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Hinzu kommt: Hausverwaltungen wehren sich nicht selten gegen einen transparenten Einblick in die Aufstellung der Gesamtheizkosten, selbst wenn Mieter darum bitten. Nur aus der Heizkostenabrechnung allein lassen sich aber z. B. ungewöhnlich hohe Preise pro gelieferte KWh an Wärmeenergie durch den Versorger nicht erklären.
„Mieter haben ein Recht auf Einsicht in die Abrechnung des Wärmelieferanten an den Vermieter und sogar in den Vertrag zwischen beiden“, ermutigt Groß weiter. Kopien können zwar nur bei großer räumlicher Entfernung oder anderen schwerwiegenden Gründen vom Mieter verlangt werden. Notfalls muss man die Unterlagen abfotografieren, um sie einem Experten zugänglich zu machen.
Besonders oft kommen hohe Wärmepreise bei der Wärmeversorgung mit Fernwärme, aber auch mit Erdgas und vor allem im Zusammenhang mit Contracting-Modellen vor. Mittels Contracting kann der Vermieter einen Dritten mit der Wärmelieferung beauftragen. Anbieterneutrale Experten der Verbraucherzentrale können in solchen Fällen zu mehr Durchblick und Verständnis der Abrechnung für den Mieter beitragen und dabei eventuelle Ungereimtheiten aufdecken.
Für die Terminvereinbarung bei der unabhängigen Energie- oder Rechtsberatung der Verbraucherzentrale in der Nähe kann das sachsenweite Termintelefon 0341- 696 2929 genutzt werden.
Die Energieberatung ist für einkommensschwache Haushalte mit einem entsprechenden Nachweis kostenfrei.
Veröffentlichungen sind nur innerhalb von vier Wochen und mit Quellenangabe gestattet. Spätere Veröffentlichungen sind nur nach Rücksprache möglich. Bei Veröffentlichung der kostenpflichtigen Rufnummern der Verbraucherzentrale Sachsen muss immer auch das Entgelt angegeben werden.
Sitz des Vereins:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
04109 Leipzig
eingetragen beim AG Leipzig unter VR 56
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