20. Oktober 2016

Nicht alles was im Koalitionsvertrag steht...

 


...wird sich im Gesetz wiederfinden!

 

Die Mitteilung aus dem Arbeitsministerium war knapp und kurz. Die für 20. Oktober geplante Sitzung des „Rentendialogs“ wird auf den 31. Oktober verschoben. Begründung gab es keine, die Öffentlichkeit ist für November angekündigt.

 

Nahles` Themenheft beinhaltet vordergründig Aufträge aus dem Koalitionsvertrag: Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Betriebsrenten, die Angleichung der Rentenwerte und die Lebensleistungsrente.

 

Debattiert wird die Vermeidung von Altersarmut und eine „verlässliche Haltelinie“ für das Rentenniveau von 43 %. Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wir vom Arbeits- und Finanzministerium erarbeitet und soll Ende Oktober vorgelegt werden.

 

Offen ist, ob die Angleichung der Rentenwerte Ost an West, das Kabinett erreicht. Die Angleichung soll in zwei Schritten erfolgen und die Höherwertung der Löhne und Gehälter abgeschafft werden. Beharrlich gegen die Beendigung der Höherwertung sind die Ministerpräsidenten Tillich und Haseloff. Ministerpräsident Seehofer hat sich im Koalitionsausschuss zu Wort gemeldet und seine Zustimmung zur Angleichung der Ostrenten mit den Renten für Mütter für vor 1992 geborenen Kindern verknüpft.

 

Wenig Chancen wird einer weiteren Verbesserung auf Anerkennung für langjährig beschäftigte Geringverdiener – Rente nach Mindestentgeltpunkten – zu geschrieben.

 

Alle Verbesserungen in der Rente erfordern erhebliche finanzielle Mehraufwendungen, entweder aus Steuermitteln oder aus Beitragserhöhungen.Steuermittel lehnt der Finanzminister (noch) ab Beitragserhöhungen die Wähler. Es ist nicht ganz ausgeschlossen, dass sich diese Themen in den Wahlprogrammen wiederfinden. (hpk)

von Dr. H.P. Klotzsche (Mitglied Landesvorstand BRH-Sachsen)

 

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Rita Kiriasis - Kluxen
(Landesvorsitzende)

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