21. Oktober 2016

Bundestag beschließt FLEXI-RENTE

 

Selbstbestimmter in den Ruhestand

 

Immer mehr Menschen schieben ihren Rentenbeginn hinaus. Der Effekt: mehr Geld im Portemonnaie und persönliche Zufriedenheit. Das Flexirentengesetz hilft, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente selbstbestimmter zu gestalten. Der Bundestag hat das Gesetz jetzt verabschiedet.


 

Wer weiter beruflich aktiv bleibt, hält sich körperlich und geistig fit. Ende 2014 gab es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit über eine Million Menschen, die sich trotz ihres Rentenalters entschieden haben, weiter zu arbeiten. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ältere Menschen wollen ihre Fitness unterstützen, soziale Kontakte pflegen, Erfahrungen weitergeben, mehr Geld zur Verfügung haben und Wertschätzung erfahren.

Lebenserwartung steigt

 

Die Gruppe der arbeitswilligen und -fähigen Rentner wird immer größer. Das liegt auch an der gestiegenen Lebenserwartung. Ein Mann, der heute 60 ist, lebt - statistisch gesehen - noch 21,5 Jahre. 60-jährige Frauen können sogar mit rund 25 weiteren Lebensjahren rechnen. Viele können und wollen deshalb über das eigentliche Rentenalter hinaus arbeiten.

Es gibt es aber auch Menschen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze berufstätig bleiben können – selbst wenn sie es wollten. Für alle ist deshalb wichtig, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell gestalten zu können. Möglichkeiten dazu schafft das neue Flexirentengesetz.

Worum genau geht es?

 

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Arbeit reduzieren und Teilrente beantragen will, dem eröffnen sich mehrere Varianten: Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar.

Die Teilrente soll eine anrechnungsfreie Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro jährlich enthalten. Darüber liegende Verdienste sollen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen entfallen.

Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht damit künftig seinen Rentenanspruch. Durch die anhaltende Beitragszahlung zur Rentenkasse gibt es mehr Leistung.

Versicherte können früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen. So lässt sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser planen und absichern.

Weiterarbeit als Rentner lohnt sich

 

Jeder, der als Rentner weiterarbeiten möchte, kann dadurch Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erwerben. Das geht so: Der Arbeitgeber zahlt weiter Beiträge zur Rentenversicherung. Durch diese Beitragszahlungen kommen mehr Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto zusammen. So erhöhen die Beitragszahlungen schließlich den Rentenanspruch.

Bisher mussten Arbeitgeber für ihre arbeitenden Rentner auch schon Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Deren Rentenansprüche änderten sich dadurch jedoch nicht mehr. Genau das wird mit dem Flexirentengesetz anders.

Auch waren Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Das neue Gesetz sieht vor, dass diese Verpflichtung – auf fünf Jahre befristet – abgeschafft wird.

Mehr Informationen

 

Über die Gestaltungsmöglichkeiten sollen Beschäftigte besser informiert werden. Die Rentenauskunft - die jeder ab 55 Jahren erhält - wird um den wichtigen Punkt ergänzt, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rente auswirkt.

Keine "Zwangsverrentung" mehr aus Grundsicherung heraus

 

Für Arbeitssuchende in der Grundsicherung besteht bisher unter bestimmten Umständen die Pflicht, vorzeitig Altersrente zu beantragen. Diese Praxis kann aufgrund der fällig werdenden Abschläge jedoch dazu führen, dass dauerhaft Leistungen aus der Grundsicherung im Alter bezogen werden müssen.

Mit der Unbilligkeitsverordnung wird dieser "Zwangsverrentung" entgegengewirkt. Ist eine dauerhafte Grundsicherung absehbar, braucht eine vorzeitige Altersrente künftig nicht mehr beantragt zu werden. Die Unbilligkeitsverordnung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen.

bearbeitet von: Oliver Kluxen

Quelle : https://www.bundesregierung.de

 

 

 

 

 

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