LKA - Landeskriminalamt Sachsen
15.12.2016
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen rund um das Phänomen „Falscher Polizeibeamter“
hat das LKA Sachsen Hinweise und Informationen aus anderen Bundesländern erhalten,
dass es auch in Sachsen Menschen gibt, welche im Begriff sind, diesen Tätern „auf den Leim zu gehen“.
Speziell im Großraum Leipzig haben die Täter ältere Menschen telefonisch angesprochen und
es besteht der Verdacht, dass einige Opfer auch durchaus bereit sind, Summen
im fünfstelligen Bereich an die vermeintlichen Polizisten auszuhändigen. Das Vorgehen
der Täter stellt sich immer ähnlich dar.
Eine mit leichtem Akzent aber gut deutsch sprechende Person ruft bei den Betroffenen
in den Abend- bzw. Nachtstunden an und stellt sich mit „Polizei“ vor. Es wird erzählt,
dass mehrere Einbrecher in unmittelbarer Wohnungsnähe des Angerufenen festgenommen wurden.
Diese Täter hätten einen Zettel mit der Adresse der Betroffenen dabei gehabt und man befürchtet
nun einen weiteren Einbruch. Die Polizei würde deshalb das Haus bewachen. In den Gesprächen
wurde auch nach Geld und Wertsachen gefragt, diese sollten nun „zur Sicherheit“ an die
Polizei übergeben werden. Die Geschädigten werden täterseitig sehr stark unter Druck gesetzt,
gegenüber der eigenen Familie, Bankmitarbeitern oder ermittelnden Polizeibeamten
äußerst verschlossen zu sein.
Wir möchten alle potentiellen Opfer vor Schaden bewahren und bitten um Hinweise,
wenn mit Ihnen in den letzten Wochen ein derartiges Telefongespräch geführt wurde
oder Sie in Kontakt mit vermeintlichen Polizeibeamten stehen und Sie Bargeld oder
Wertsachen an Beamte übergeben sollen. Fragen Sie bitte auch bei Ihren älteren Angehörigen
oder Freunden nach derartigen Vorfällen.
Bei mysteriösen Anrufen informieren Sie umgehend die örtlich zuständige Polizei.
• Die Polizei nutzt in keinster Weise die Notrufnummer 110, um mit Personen
in Verbindung zu treten. Diese Rufnummer dient ausschließlich der Entgegennahme
von Notrufen von Bürgern!
• Besprechen Sie mysteriöse/ ungewöhnliche Anrufe mit Familienangehörigen
oder Nachbarn! Holen Sie sich Rat bei Verbraucherzentralen bzw. bei Ihrem Bankberater.
• Kein Polizeibeamter wird Sie zur Auflösung Ihres Kontos oder von Sparverträgen auffordern!
• Kein Polizeibeamter wird von Ihnen persönliche Vermögensdaten am Telefon
erfragen und Ihnen mitteilen, dass Ihr Geld auf der Sparkasse oder Bank nicht mehr sicher sei!
• Kein Polizeibeamter wird bei Ihnen anrufen, sie über Verfahren oder
verdeckte Polizeimaßnahmen informieren!
• Kein Polizeibeamter wird Sie auffordern, Ihr Geld nach Hause zu holen
und in der Folge an einen „verdeckten Ermittler“ zu übergeben! Dies trifft auch
auf Schmuck u. an Wertsachen zu.
• Vertrauen Sie nicht den angezeigten Telefonnummer auf Ihrem Telefon,
wenn Sie diese nicht kennen bzw. Sie sich nicht sicher sind, ob diese korrekt ist.
Nutzen Sie nicht die Wahlwiederholung für einen Rückruf, sondern die Nummer
der örtlichen Polizei aus dem Telefonbuch/ Internet. Noch besser ist ein
persönlicher Besuch auf der Dienststelle.
Warnung an alle bereits geschädigten und potentiellen Opfer:
Durch die offensive Öffentlichkeitsarbeit sollen die möglichen Geschädigten,
aber auch Familienangehörige sensibilisiert werden, um nach Möglichkeit weitere
Tathandlungen zu verhindern bzw. durch eine bewusste Zusammenarbeit mit der Polizei
(z.B. bei Geldübergaben) zumindest Mittäter in Deutschland festnehmen zu können!
Die Ermittlungsbehörden sind hier auf die aktive Mitarbeit angewiesen.
Oft schämen sich die Opfer derartiger Straftaten und erstatten keine Anzeige.
Leider schützen Sie damit unbewusst die Täterstrukturen, welche diese weit
verbreiteten Ängste schamlos und ganz bewusst ausnutzen.
Bitte helfen Sie derartige Täter festzusetzen und weitere Straften bzw. Geldübergaben
zu verhindern. Wenden Sie sich mit Hinweisen an Ihre zuständige Polizeidienststelle.

