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Beamten bleibt das Streiken weiterhin verboten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter wiesen damit die Klage von vier Lehrern ab, die ein Streikrecht durchsetzen wollten.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot für Beamte in Deutschland bestätigt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe wies mit seinem Urteil die Verfassungsbeschwerden von vier beamteten Lehrern zurück. Damit dürfen Beamte weiterhin generell nicht für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen streiken.
Weitreichende Folgen
"Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft", sagte der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle zur Begründung. Das würde andere Regeln, wie die Fürsorge- oder die Treuepflicht ebenfalls in Frage stellen. Zudem wäre es dann sinnlos, die Besoldung der Beamten per Gesetz zu regeln - sie könnten sich ja alles erstreiken.
Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil ihr grundlegende Bedeutung für das gesamte Berufsbeamtentum in Deutschland beigemessen wurde. Ein Streikrecht auch für verbeamtete Lehrer hätte weitreichende Konsequenzen gehabt. In Deutschland gibt es etwa 800.000 Lehrer, rund drei Viertel von ihnen sind Beamte.
Kein Recht für Jedermann
Die Kläger hatten argumentiert, das Streikrecht sei ein Menschenrecht für Jedermann. Um einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten, müsse man nicht allen Beamten den Streik verbieten, sondern nur den "hoheitlich Tätigen", also Polizisten oder Soldaten.
Dem erteilten die Karlsruher Richter jedoch eine Absage: Lehrer dürften schon deswegen nicht ausgenommen werden, weil das Bildungssystem einen hohen Stellenwert habe. Und, so das Gericht: Das deutsche System sei vereinbar mit dem, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden habe. Denn es würde ja nicht sämtliche Gewerkschaftstätigkeit verboten, sondern nur das Streiken.
(Az. 2 BvR 1738/12)
Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion Karlsruhe
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