12. Juni 2018

Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Beamte

tagesschau.de:

 

 

 

Beamten bleibt das Streiken weiterhin verboten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter wiesen damit die Klage von vier Lehrern ab, die ein Streikrecht durchsetzen wollten.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot für Beamte in Deutschland bestätigt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe wies mit seinem Urteil die Verfassungsbeschwerden von vier beamteten Lehrern zurück. Damit dürfen Beamte weiterhin generell nicht für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen streiken.

Weitreichende Folgen

"Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft", sagte der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle zur Begründung. Das würde andere Regeln, wie die Fürsorge- oder die Treuepflicht ebenfalls in Frage stellen. Zudem wäre es dann sinnlos, die Besoldung der Beamten per Gesetz zu regeln - sie könnten sich ja alles erstreiken.

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil ihr grundlegende Bedeutung für das gesamte Berufsbeamtentum in Deutschland beigemessen wurde. Ein Streikrecht auch für verbeamtete Lehrer hätte weitreichende Konsequenzen gehabt. In Deutschland gibt es etwa 800.000 Lehrer, rund drei Viertel von ihnen sind Beamte.

 

Kein Recht für Jedermann

Die Kläger hatten argumentiert, das Streikrecht sei ein Menschenrecht für Jedermann. Um einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten, müsse man nicht allen Beamten den Streik verbieten, sondern nur den "hoheitlich Tätigen", also Polizisten oder Soldaten.

Dem erteilten die Karlsruher Richter jedoch eine Absage: Lehrer dürften schon deswegen nicht ausgenommen werden, weil das Bildungssystem einen hohen Stellenwert habe. Und, so das Gericht: Das deutsche System sei vereinbar mit dem, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden habe. Denn es würde ja nicht sämtliche Gewerkschaftstätigkeit verboten, sondern nur das Streiken.

(Az. 2 BvR 1738/12)

Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion Karlsruhe

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-046.html

Herzlich Willkommen!

Sehr geehrte Besucher,sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,auf der Homepage des Seniorenverband BRH Sachsen.

Die elektronischen Medien sind heute ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Der Seniorenverband Sachsen will die Mittel der modernen Kommunikation in verstärktem Maße nutzen.Den Besuchern unserer Internetseite, die noch nicht Mitglied unseres Verbandes  sind, wollen wir Gelegenheit geben, sich über unsere Ziele, Initiativen, Tätigkeiten und Veranstaltungen zu informieren.Für unsere Kolleginnen und Kollegen soll es eine Möglichkeit sein, etwas über die Arbeit des Landesverbandes sowie die vielfältigen Tätigkeiten der einzelnen Kreisverbände zu erfahren.Hoffen wir, dass nach einem gelungenen Neustart unserer Internetseite der weitere Ausbau zügig erfolgt und auch die Kreisverbände ihre Arbeit besser präsentieren können.In diesem Sinne IhrSeniorenverband BRH
 
Ich lade Sie ein, uns auf diesen Seiten und im persönlichen Gespräch kennen zu lernen.

Ihre


Rita Kiriasis - Kluxen
(Landesvorsitzende)

Wichtige Links

 

 

 

 

 

 

WetterOnline

Das Wetter für
Dresden