von Prof. Dr. Franz Ruland*
„Plädoyer für eine nachhaltige Rentenpolitik auch über 2030 hinaus“
1. Die Rentenversicherung – ein elementarer Bestandteil des Sozialstaates Die Rentenversicherung ist mit 2014 über 53 Mio., davon über 36 Mio. aktiv Versicherten, über 20,6 Mio. Rentnern und Einnahmen und Ausgaben von jeweils rund 270 Mrd. Euro1 der größte Teilbereich sozialer Sicherung in Deutschland und damit ein elementarer Bestandteil des Sozialstaates. Sie wird im Umlageverfahren finanziert; mit den eingehenden Beiträgen werden die laufenden Renten bezahlt. Bei der Größe dieses Systems ist eine Kapitaldeckung ausgeschlossen. Notwendig wäre ein Kapital von weitaus mehr als 4 Billionen Euro.
2. 2 . Die langfristige Sicherung des Systems beruht auf der Versicherungspflicht, die der Rentenversicherung auch die künftigen Generationen von Erwerbstätigen mit Ausnahme der Beamten und der meisten Selbständigen zuweist. Auch in der Rentenversicherung ergänzen sich staatliche und private Verantwortung, der Staat organisiert die Vorsorge, der Einzelne betreibt sie.
3. 3 . Der Gesetzgeber ist zu einer nachhaltigen Rentenpolitik verpflichtet. Der Zwanzigjährige, der 2016 erstmals Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, wird nach heutigem Stand 2063 mit 67 Jahren in Rente gehen, diese rund 20 Jahre lang bis 2083 beziehen und es kann sich dann noch für rund 3 Jahre bis 2086 eine Witwenrente anschließen. Rechnet man die bis dahin verlängerte Lebenserwartung mit ein, sind wir bei 2090. Das ist der sich ständig fortschreibende Zeithorizont, für den wir den Versicherten als Gegenleistung für ihre Beiträge Leistungen zusichern müssen. Die Politik darf daher rentenpolitisch nicht nur in Legislaturperioden denken, sie muss ihrer generationenübergreifenden Verantwortung gerecht werden.
Weiterlesen:
PDF]Vortrag WBU - SWR Fernsehen
www.swrfernsehen.de/-/id=18283426/property=download/nid=2798/.../ruland.pdf
„Plädoyer für eine nachhaltige Rentenpolitik auch über 2030 hinaus“
1. Die Rentenversicherung – ein elementarer Bestandteil des Sozialstaates.
(*Franz Ruland schloss 1972 eine juristische Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen und der Promotion ab. Anschließend war er bis zu seiner Habilitation 1978 am Institut für Politik und Öffentliches Recht der Universität München tätig. Er wechselte dann als Leiter der Rechtsabteilung zum Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Von 1980 bis 1983 übernahm er eine ordentliche Professur für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Hannover. 1983 kehrte er zum VDR zurück, dessen Geschäftsführung er 1992 übernahm. Während der Geschäftsführertätigkeit beim VDR von 1992 bis 2005 war Ruland u. a. Mitglied verschiedener Regierungskommissionen („Fortentwicklung der Rentenversicherung“ 1996–1997, „Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme“ 2002–2003, „Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ 2003–2004). Darüber hinaus hat Ruland seit 1998 den Vorsitz des Fachbeirats des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht in München inne. Ruland ist Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande, des Bundesverdienstkreuzes Erster Klasse sowie des Großen Verdienstkreuzes. Von April 2009 bis März 2013 war Ruland, als Nachfolger von Bert Rürup, Mitglied und Vorsitzender des Sozialbeirats. (Quelle wikipedia))